Die Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steigt von 45.000€ auf 50.000 €. Zudem werden Spenden- und Nachweisvorgaben vereinfacht. Der Nachweis der Mittelverwendung bis 100.000€ Einnahmen wird abgeschafft und die Sphärenzuordnung Zweckbetrieb/Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb entfällt für Vereine bis 50.000€ Einnahmen. => weniger Bürokratie, mehr Fokus auf Vereinsarbeit.
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