Die Unternehmensteuerbelastung von Körperschaften beträgt rund 30 % (15 % Körperschaftsteuer + 0,825 % Solidaritätszuschlag + 14 % Gewerbesteuer unter Berücksichtigung eines Gewerbesteuer-Hebesatzes von 400 %). Nunmehr soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, beginnend ab dem 1.1.2028. Demzufolge sollen dann 10 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032 gelten.
Tipp | Gewinnverlagerungen in ein niedriger besteuertes Jahr können überlegt werden.
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