An einem Strang ziehen
Steuerberatung und Buchführung für Organisationen & Vereine
Um den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen und zu behalten, müssen Einnahmen und Ausgaben von Vereinen richtig auf den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufgeteilt werden.
Wir nehmen Ihre Vereinssatzung unter die Lupe, kümmern uns um Ihre Buchführung und leiten Sie und Ihre Organisation so durch das deutsche Steuerrecht, dass Ihre finanziellen Mittel so umfänglich wie möglich den gewünschten Zweck erreichen.
Übrigens: Auch nicht gemeinnützige Organisationen werden nicht wie normale Unternehmen behandelt, sondern müssen besondere Vorschriften beachten.
Buchführung
Finanzbuchführung ist mehr als das bloße Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen, besonders für Vereine. Hier geht es darum, Einnahmen und Ausgaben verschiedenen Bereichen zuzuordnen: dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Betrieb. Natürlich ist auch die korrekte umsatzsteuerliche Zuordnung vorzunehmen.
Ansonsten ist die Buchführung wie bei Unternehmen auch ein wichtiges Steuerungsinstrument. Wir unterstützen Sie bei der sorgfältigen und aussagekräftigen Buchhaltung Ihres Vereins.
Sie erhalten:
- eine sichere Grundlage für organisatorische Entscheidungen
- das Fundament für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
- die nötigen Zahlen und Fakten für die verlässliche steuerrechtliche Beratung durch Ihr Steuerbüro.
Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bieten wir auch Teillösungen an, die auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind.
Lohnabrechnung
Für die korrekte Lohnabrechnung müssen allerlei steuerrechtliche Aspekte und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Für Zahlungen an ehrenamtliche Mitarbeitende gelten nochmals steuerliche Besonderheiten.
Weil es schwierig ist, neben der Vereinsarbeit auch noch alle nötigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für die Lohnbuchhaltung im Detail zu kennen, bieten wir Ihnen die professionalle und unkomplizierte Übernahme Ihrer Lohnabrechnung an. So können Sie ganz beruhigt sein, dass Ihre Lohnbuchhaltung auch einer Prüfung durch den Rentenversicherungsträger oder das Finanzamt standhält.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist ein sehr komplexes Werk, das für Sie als Verein eine Aussage über den tatsächlichen wirtschaftlichen Verlauf des abgeschlossenen Vereinsjahres geben muss. Gleichzeitig soll er gegenüber dem Finanzamt den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb so ausweisen, dass die Steuerpflicht möglichst vermieden oder minimiert werden kann.
Das werden wir für Sie tun:
- Entscheiden, ob eine Überschussermittlung oder eine Bilanz beziehungsweise Vermögensübersicht erstellt wird
- Ermittlung der Abschreibung für das Anlagevermögen und Zuordnung zu den verschiedenen Bereichen
- Darlegen der Mittelverwendung
Beratung
Wir beurteilen Ihre bestehende Vereinssatzung daraufhin, ob sie den steuerlichen Voraussetzungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit entspricht, oder erarbeiten ein neues Regelwerk mit Ihnen. So definieren wir mit Ihnen die Grenzen der Zweckbetriebe und des wirtschaftlichen Gesamtbetriebes möglichst so, dass eine Steuerpflicht vermieden werden kann.
Steuererklärung
Die Körperschaftssteuererklärung Ihres Vereins in die Hände eines guten Steuerberaters zu legen, heißt für Sie auch: Entlastung von der zeitraubenden Kommunikation mit Behörden und mehr Zeit für den ideelen Bereich. Wir stehen Ihnen nämlich nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern prüfen auch Ihre Steuerbescheide und vertreten Ihre Vereinsinteressen gegenüber Ämtern und Gerichtsbarkeiten.
Davon abgesehen geht es um bares Geld: Wie viele Steuer Sie zahlen, hängt entscheidend von der formell und materiell richtigen Steuererklärung ab.
Sie möchten mit uns zusammenarbeiten oder haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon und wir vereinbaren ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen.
Ich freue mich, Sie persönlich kennenzulernen.
Christoph Leichtle
Steuerberater
