Bisher beläuft sich der Mindestlohn auf 8,84 €/Std. Daraus ergibt sich bei einem pauschalen monatlichen Arbeitsentgelt von 450€ eine maximale monatlich Arbeitszeit von 50,90 Std (450 € : 8,84 €/Std.).
Die Mindestlohn-Kommission hat am 26.6.2018 ihren Anpassungsbeschluss veröffentlicht und empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns. Dies muss der Gesetzgeber aber noch beschließen.
Mit Wirkung vom … wird empfohlen
– ab dem 1.1.2019: 9,19 €/Std.
– ab dem 1.1.2020: 9,35 €/Std.
Hinweis: Bei einer Aushilfsbeschäftigung mit einem pauschalen Arbeitsentgelt (450 €/mtl.) ergibt sich somit jeweils ein Stundenkontingent von
– ab dem 1.1.2019: (450 € : 9,19 €/Std. =) 48,96 Std.
– ab dem 1.1.2020: (450 € : 9,35 €/Std. =) 48,12 Std.
Ob der Gesetzgeber die maximale Vergütung (450 €/Mtl.) für eine geringfügige Beschäftigung anhebt, ist bisher nicht bekannt.
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