Wer muss ab 2025 E-Rechnungen ausstellen?
Niemand muss sich schon zum 01.01.2025 hinsichtlich der Ausstellung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäft umstellen. Das garantieren entsprechende Übergangsregelungen (dazu sogleich).
Aber: Jeder Unternehmer hat ab 2025 das Recht im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen auszustellen. Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers ist nicht länger erforderlich.
Umgekehrt ergibt sich hieraus für alle inländischen Unternehmer ab dem 01.01.2025 die Pflicht, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Eine erhaltene E-Rechnung kann dann nicht länger zurückgewiesen werden.
Übergangsregelung bis Ende 2026
Für alle Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2026. Bis dahin können auch noch Papierrechnungen versandt werden. Dasselbe gilt für elektronisch übersandte Rechnungen, die die neuen Formatvorgaben nicht erfüllen (z.B. bloße PDF-Datei).
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