Sofern größere Erhaltungsaufwendungen vorliegen, dürfen diese grundsätzlich auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden, was zur längerfristigen Progressionsminderung sinnvoll sein kann. Dazu macht meine Kanzlei einen Vorschlag.
Die Verteilung ist zulässig für vermietete Gebäude im Privatvermögen, die überwiegend, also mehr als 50% der Wohnfläche, Wohnzwecken dienen.
Foto: Free for use
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