Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen), die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann eine degressive Abschreibung gewählt werden. Die bisherige war am 31.12.2024 abgelaufen. Der anzuwendende %-Satz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden %-Satzes betragen und 30 % nicht übersteigen.
Tipp | Wenn Sie noch bis zum 1.7. warten können, sichern Sie sich diese Möglichkeit. Und Unternehmen bis 200t€ Gewinn im Jahr können noch 20% Sonderabschreibung obendrauf bekommen.
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