Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Februar 2025 auf seiner Internetseite eine aktualisierte Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken veröffentlicht. Ein Gesamtkaufpreis kann damit auf den Boden- und Gebäudewert aufgeteilt werden. Dem Berechnungsschema liegt die höchstrichterliche Recht-sprechung zugrunde, nach der ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte aufgeteilt werden muss.
Anhand der Berechnungshilfe können Vermieter die Kaufpreisaufteilung entweder selbst durchführen oder die Plausibilität ihrer eigenen Wertansätze überprüfen. Auch die Finanzämter nutzen die Arbeitshilfe. Abrufbar ist das aktualisierte Berech-nungs-Tool unter www.bundesfinanzministerium.de.
Hinweis | Nach wie vor ist anzuraten, eine entsprechende Aufteilung des Kaufprei-ses in einen Anteil Grund und Boden und den Gebäudeanteil bereits im notariell zu beurkundenden Kaufvertrag vorzunehmen. An diese Werte ist das Finanzamt grundsätzlich gebunden, es sei denn, die Aufteilung erfolgte unter bewusster Au-ßerachtlassung der realen Werte. In diesen Fällen dürfen die Finanzämter die ent-sprechende vertragliche Regelung verwerfen und unter zu Grunde Legung der obi-gen Arbeitshilfe eine anderweitige Aufteilung vornehmen.

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