Mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 hat das BMF eine weitere Verlängerung der Regelungen über das Jahr 2021 hinaus erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Bei den steuerlichen Erleichterungen handelt es sich um die folgenden:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer
- Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Die genannten steuerlichen Erleichterungen werden auf Antrag gewährt.
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