Die Corona-Überbrückungshilfen wurden nochmals verlängert. Bis zum 30. Juni 2022 können Unternehmen, die Corona bedingt Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zur Vor-Pandemiezeit verkraften müssen, die Überbrückungshilfe IV oder die Neustarthilfe in Anspruch nehmen.
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