Der ursprüngliche Gesetzentwurf des 1 Wachstumschancengesetz sah die Einführung einer Freigrenze für Mieteinnahmen bis 1.000 EUR im Kalenderjahr vor. Diese Regelung wurde nicht umgesetzt, d. h. auch im Jahr 2024 bleiben die entsprechenden Einkünfte z.B. aus der Vermietung einer Garage, voll steuerpflichtig.
Hinweis: In Fällen der Untervermietung von Wohnraum gewährt das Finanzamt jedoch nach wie vor eine Befreiung von Einnahmen bis zu 520 EUR im Jahr. Wird dieser Betrag überschritten sind die gesamten Einnahmen steuerpflichtig, es handelt sich somit um eine Freigrenze.
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