Übt ein Steuerpflichtiger mehrere berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, sind die Voraussetzungen für den Abzug der Tagespauschale tätigkeitsbezogen zu prüfen.
Beispiel: Z ist Busfahrer. Daneben ist er freiberuflich als Schriftsteller tätig, Zudem erzielt Z Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Z nutzt für seine schriftstellerische Tätigkeit und die Vermietungstätigkeit die häusliche Wohnung; ein anderer Arbeitsplatz steht Z dafür dauerhaft nicht zur Verfügung. Daher kann Z für jeden Tag, an dem er die schriftstellerische Tätigkeit und/oder die durch die Vermietung veranlassten Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung ausübt, eine Tagespauschale von 6 €, insgesamt höchstens 1.260 € im Kalenderjahr abziehen.
Die Tagespauschale kann aber auch bei mehreren beruflichen Tätigkeiten im Homeoffice je Kalendertag nur einmal abgezogen werden.
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