
Ab 2027 müssen viele Unternehmen im B2B-Geschäft verpflichtend E-Rechnungen ausstellen, sodass das Thema zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Übergangsregelung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000€ bislang keine E-Rechnungen ausstellen zu müssen, endet am 31.12.2026.
Der Vorrang der klassischen Papierrechnung ist schon seit dem 1.1.2025 entfallen; auch wenn Sie (noch) keine E-Rechnung erstellen mussten, so mussten Sie solche empfangen und rechtskonform speichern können.
Für die Finanzbuchhaltung geht es dabei um mehr als ein neues Dateiformat. Eine strukturierte E-Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931 enthält Daten in fest definierten, maschinell verarbeitbaren Feldern. Eine lesbare Ansicht für Mitarbeitende bleibt möglich (kombiniertes Format ZUGFeRD – xml und pdf) und wird von vielen Geschäftspartnern weiter erwartet. Rechtlich maßgeblich ist ab dem Stichtag jedoch der strukturierte Datensatz (xml), nicht die Bildschirmansicht (pdf).
Praxishinweis
Warten Sie mit der Vorbereitung nicht mehr zu lange, jedenfalls nicht, wenn für Sie die Übergansfrist Ende 2026 ausläuft. Und spätestens am 1.1.2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Geschäft E-Rechnungen erstellen.
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