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Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht

By 9. Oktober 2026Oktober 23rd, 2026No Comments2 min read

Das Bundeskabinett hat am 23.9.2026 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (und anderer Maßnahmen) beschlossen.

Geplante Neuregelung
Der Gesetzentwurf soll einen Beitrag leisten, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen ab 100.000 EUR Umsatz (ab dem 1.1.2028), zur Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht, sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gesetzgeberisch umzusetzen. Die papierhafte Belegausgabepflicht soll vollständig zum 1.1.2028 abgeschafft werden und eine Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden.

Nicht ausreichend berücksichtigt ist in dem Entwurf z.B. der Fall, in denen Unternehmen fast ausschließlich Rechnungen schreiben und nur gelegentlich Barverkäufe realisieren.

Praxishinweis
Jedenfalls sollten sich Unternehmen mit regelmäßigen Barumsätzen und einem Jahresumsatz von über 100t€ rechtzeitig mit dem Thema beschäftigen. Wird der Entwurf so beschlossen gilt insbesondere, dass das am 1.1.2028 verpflichtend einsatzbereite elektronische Aufzeichnungssystem durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden und Aufzeichnungen nach der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) erzeugen muss (Registrierkasse, komplexes Kassensystem oder Cloud-Kasse).


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